Auch der längste Weg beginnt mit einem ersten kleinen Schritt

Psychotherapie

Heutzutage können Sie unter einer Vielzahl von Therapierichtungen und therapeutischen Behandlungsmethoden wählen. Von den Krankenkassen werden davon zurzeit lediglich drei psychotherapeutische Verfahren anerkannt, für die bei entsprechender Indikation die Kosten übernommen werden. Erstattet werden Ihnen analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Durch meine fünfjährige Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie arbeite ich vor allem mit verhaltenstherapeutischen Techniken.

  • Wann ist eine Therapie sinnvoll?
  • Ablauf einer Verhaltenstherapie
  • Dauer einer Verhaltenstherapie
  • Kosten einer Verhaltenstherapie

  • Wann ist eine Verhaltenstherapie sinnvoll

Für Sie wäre eine verhaltenstherapeutische Behandlung sinnvoll, wenn Sie unter folgenden Erkrankungen und Problemen leiden: Depressionen, Angsterkrankungen (wie Phobien, Panikstörungen oder soziale Ängste), Zwangsstörungen, Schlafprobleme, Symptome nach belastenden oder traumatischen Erlebnissen, Ess-Störungen, chronische Schmerzen, sexuelle Funktionsstörungen oder körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleiterscheinungen.

Es kann auch sinnvoll sein, meine verhaltenstherapeutische Behandlung durch Ihren Haus- oder Facharzt zu begleiten.
Sollten Sie Lösungen für Soziale oder Partnerschaftliche Konflikte suchen oder den Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung haben, hilft meine psychologische Beratung Ihnen weiter.




  • Ablauf einer Verhaltenstherapie

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für das Erstgespräch mit mir. In den nächsten 2-4 Sitzungen führe ich die Anamnese und Diagnostik durch, das heißt ich informiere mich über Ihre ganz persönliche Lebenssituation und prüfe, ob Ihre vorliegenden Probleme und Schwierigkeiten eine psychische Erkrankung sind, die ich mit einer Psychotherapie bzw. einer Verhaltenstherapie behandeln kann.
Im Anschluss bespreche ich die Ergebnisse der Diagnose mit Ihnen und erkläre die Behandlungsmöglichkeiten. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten für die ersten fünf sogenannten "probatorischen" Sitzungen in meiner Praxis in jedem Fall von der Krankenversicherung übernommen. Als Privat Versicherter sollten Sie die Möglichkeiten der Kostenübernahme unbedingt vor Beginn einer Therapie individuell mit Ihrer Privatversicherung abklären.
Im Verlauf dieser ersten fünf Sitzungen kann ich als Ihr Psychotherapeut, ebenso aber Sie selbst als Patient prüfen, ob die persönlichen Bedingungen für eine Psychotherapie in meiner Praxis vorhanden sind. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollte diese Entscheidung spätestens nach Ablauf der 5. probatorischen Sitzung getroffen werden. Denn danach müssen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie stellen, für den Sie eine Stellungnahme Ihres Haus- oder Facharztes brauchen. Diese beschreibt ob oder in welcher Form eine begleitende ärztliche Behandlung für Sie sinnvoll oder notwendig ist. Mit Ihrem Haus- oder Facharzt können Sie ebenfalls besprechen, ob ich fachlich sowie menschlich der richtige Psychotherapeut für Ihre Therapie bin.

Weiter ist noch wichtig zu wissen, dass ich eine Therapie als eine therapeutische Arbeitsbeziehung empfinde, die Ihre aktive Mitarbeit erfordert.

Sobald die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt ist, formulieren wir gemeinsam möglichst konkrete Therapieziele: Was möchten Sie erreichen? Was ist erforderlich und wie kommen wir gemeinsam dahin? Dazu wird ein individuelles Erklärungsmodell erstellt, das heißt wir suchen und sammeln gemeinsam frühere, vorausgehende Bedingungen, sowie Auslöser Ihrer Probleme und den Grund, warum Sie sie nicht verändern können und somit aufrechterhalten. Im Anschluss werde ich je nach Diagnose verschiedene verhaltenstherapeutische Techniken und Interventionen durchführen, die ich Ihnen natürlich vorher transparent und verständlich erkläre. In den Therapiesitzungen überlegen und entwickeln wir gemeinsam Übungen, die Sie eigenverantwortlich und eingebunden in Ihre Möglichkeiten in der Zeit zwischen den Therapiestunden in Ihrer alltäglichen Umgebung weiter üben. Die hierbei gemachten Erfahrungen, Probleme oder neuen Perspektiven werden wiederum in der Therapiesitzung besprochen und weiterentwickelt. Denn nur wenn Sie wirklich verstehen, warum und in welcher Form meine vermittelnden Vorschläge sinnvoll und richtig sind, können Sie gut mitarbeiten und somit selbständig ein gutes und dauerhaftes Therapie-Ergebnis erreichen. Im Verlauf Ihrer Therapie wird immer wieder geprüft, ob sich bereits die gewünschten Erfolge eingestellt haben. So kann ich in meiner Vorgehensweise individuell auf Sie eingehen und die Übungen jederzeit neu anpassen. Gegen Ende Ihrer Verhaltenstherapie sollten Sie über Ihre Erkrankung und über Ihre persönlichen Bewältigungsstrategien möglichst genau Bescheid wissen. So dass Sie auf eventuell auftretende Krisen optimal vorbereitet sind. Im Grunde genommen wird durch meine Verhaltenstherapie vor allem "Hilfe zur Selbsthilfe" geleistet.





  • Dauer einer Verhaltenstherapie

Eine einzelne verhaltenstherapeutische Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten. Wenn Ihre Behandlung es inhaltlich erfordert, mache ich in bestimmten Fällen auch mehrere Sitzungen an einem Tag.
Am Anfang Ihrer Behandlung werden wir üblicherweise eine Sitzung  in der Woche haben. Gegen Ende der Therapie werde ich Ihre Termine oft in größeren zeitlichen Abständen vereinbaren. So können Sie das in der Therapie Gelernte zunehmend selbständig umsetzen.

Die Gesamtdauer einer Psychotherapie hängt von Art und Schwere Ihrer Erkrankung ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 25 bis maximal 60 Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen auch insgesamt 80 Sitzungen. Private Krankenversicherungen haben individuelle Regelungen, oft werden z.B. 20 Sitzungen pro Jahr bewilligt.





  • Kosten einer Verhaltenstherapie

Gesetzlich Versicherte Patienten:
Als Psychotherapeut mit Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt neben den ersten 5 probatorischen Sitzungen die Kosten einer Psychotherapie mit der Anzahl der nötigen Sitzungen, wenn ein unabhängiger Gutachter aufgrund eines anonymisierten Berichts von mir die Bewilligung der Therapie empfiehlt. In meiner Praxis kann Psychotherapie über alle gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Das Verfahren kennen Sie von den Haus- und Fachärzten. In jedem Quartal legen Sie mir Ihre Versichertenkarte vor und bringen eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes mit. Wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen, überweisen Sie Ihre Zahlung jeweils für drei Monate, sprich jedes Quartal.


Privat Versicherte und Beihilfe-Berechtigte:
Als niedergelassener Psychotherapeut mit Kassenzulassung kann ich mit privaten Krankenversicherung und der Beihilfe abrechnen. Sind Sie privat versichert, hängt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Das ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Die Höhe meines Honorars bei privat Versicherten bzw. bei Beihilfe-Berechtigten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. für Ärzte (GOÄ). Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung.

Selbstzahler:
Selbstverständlich kann ich Sie als niedergelassener Psychotherapeut auch behandeln, wenn Sie die Kosten der Therapie selbst tragen. Dann richtet sich die Höhe meines Honorars ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. für Ärzte (GOÄ).


Termine nach Vereinbarung
Ich freue mich, wenn Sie an einer Psychotherapie in meiner Praxis interessiert sind. Hier können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.